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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hotel Mariahilf GmbH

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Beherbergungsverträge, die zwischen der Hotel Mariahilf GmbH und dem Gast abgeschlossen werden, sowie für alle sonstigen erbrachten Dienstleistungen von Seiten des Hotels.

 

  1. Begriffsdefinitionen

Beherberger                                                 Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.

Gast                                      Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde, etc).

Vertragspartner                  Ist eine natürliche oder juristische Person des In-  oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.

„Konsument“ und „Unternehmer“ Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.

Beherbergungsvertrag   Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner   abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. 

 

  1. Reservierung und Weitervermietung

Der Beherbergungsvertrag kommt durch eine eindeutige und gegenseitige Annahme einer vorgenommenen Zimmerreservierung zustande und ist für beide Vertragspartner bindend. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.

Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. Jeder Gast erhält bei Bekanntgabe seiner Kontaktdaten (Email- oder Postadresse) eine schriftliche Reservierungsbestätigung

Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Das Hotel behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.

Der Weiterverkauf/-vermietung sowie die unerlaubte Vermittlung von reservierten Zimmern ist untersagt. Speziell die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Raten als des ursprünglichen Zimmerpreises ist nicht erlaubt. Die Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

 

  1. Buchungs- und Stornierungsbedingungen

Garantierte Buchung                              Durch eine Anzahlung in der Höhe von 30% ist diese Buchung garantiert und der Beherberger haltet das/die Zimmer die ganze Nacht frei. Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung ist bis 24 Stunden vor der Anreise möglich. Bei späterer Stornierung behält sich das Hotel bei einer Nichtweitervermietung der Reservierung das Recht vor, die Anzahlung in Rechnung zu stellen.

Non Refundable Buchung                    Im Moment der Reservierung akzeptiert der Gast, dass der volle Preis des Aufenthaltes via Kreditkarte oder Überweisung bezahlt werden muss. Dieser Betrag ist im Falle einer Stornierung oder Änderung der Aufenthaltsdaten nicht rückerstattbar.

Firmen-Kostenübernahmen                  Die Firma muss dem Hotel eine schriftliche Bestätigung inklusive UID-Nummer via Email zukommen lassen, womit die Buchung garantiert ist und der Beherberger das/die Zimmer die ganze Nacht freihält. Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung ist bis 18:00 Uhr am Tag vor der Anreise möglich. Bei späterer Stornierung behält sich das Hotel bei einer Nichtweitervermietung der Reservierung das Recht vor, 100% des Übernachtungspreises in Rechnung zu stellen oder von der Kreditkarte abzubuchen. Wenn der Firmensitz außerhalb von Österreich liegt, wird zusätzlich eine gültige Kreditkartennummer oder Anzahlung als Sicherheit benötigt.

Promotion Buchung                                 Je nach Angebot kann der Zeitpunkt der kostenfreien Stornierung variieren. Die jeweiligen Bedingungen und Stornierungsfristen werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

Gruppen Buchung                                   Ab einer Reservierung von 5 Zimmern gelten gesonderte Reservierungs- und Stornierungsbedingungen. 2 Wochen vor Anreise muss die Buchung durch die Angabe einer gültigen Kreditkartennummer (Reisebüros / Firmen) oder durch Anzahlung von 30% des Buchungswertes garantiert werden.

Stornobedingungen Gruppen              bis 28 Tage vor Anreise kostenlos,

                                                                       bis 14 Tage vor Anreise 25% des Buchungswertes,

                                                                       bis 7 Tage vor Anreise 50% des Buchungswertes,

                                                                       6 Tage bis 2 Tag vor Anreise 80% des Buchungswertes,

                                                                       1 Tag vor Anreise 100% des Buchungswertes.

Ausnahmen hiervon gelten bei gesonderten Vereinbarungen. Angebote mit Optionsdatum stellen keine verbindlichen Buchungen dar, da noch kein Beherbergungsvertrag zustande gekommen ist. Es steht dem Gast/Vertragspartner sowie dem Hotel frei, das Angebot bis zum jeweiligen Optionsdatum anzunehmen oder abzulehnen.

Stornierung und Rückerstattung          Eine Stornierung ist nur in schriftlicher Form möglich oder online über unser Buchungssystem auf unser Homepage. Haben Sie vor Ablauf der Stornierungsfrist das/die Zimmer storniert, erstatten wir Ihnen innerhalb von 72h Ihre getätigte Anzahlung auf Ihr gewähltes Zahlungsmittel zurück. Alle Buchungen, die über ein Online-Reisebüro (zB booking.com, expedia.com) getätigt wurden, müssen auch über dieses storniert werden. Die jeweiligen Plattformen können auch andere Buchungs- und Zahlungsbedingungen vorsehen.

No Show                                                      Bei garantierten Buchungen oder Firmen-Kostenübernahmen ist das Hotel unwiderruflich berechtigt, 100% des Buchungswertes von der Kreditkarte abzubuchen bzw. in Rechnung zu stellen.

Vorzeitige Abreise                                     Bei vorzeitiger Abreise behält sich das Hotel das Recht vor, 100% des Buchungswertes in Rechnung zu stellen.

Gesonderte Stornierungsfristen            Für Promotion Buchungen, Packages und Buchungen während Events- sowie Messezeiten können abweichende Stornierungsfristen gelten. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.

 

  1. Behinderungen der Anreise

Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB Pandemie, extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

Kann der Vertragspartner bzw. die Gäste am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil er/sie erkrankt sind, ist der Vertragspartner dennoch verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

 

  1. Vorzeitige Auflösung des Beherbergungsvertrages durch das Hotel

Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast 

  1. a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen unmöglich macht oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
  2. b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
  3. c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB.  Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen, Pandemie, etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

 

  1. Verlängerung der Beherbergung

Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.

Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser, etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, dass dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.

 

  1. Zimmerpreise und Packages

Das Hotel behält sich das Recht vor, den Preis der gesamt gebuchten Übernachtungsdienstleistung dem Gast bei der Anreise in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner ist aber jedenfalls verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglicher Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn/oder die ihn begleitenden Gäste entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Bei einer Firmen-Kostenübernahme mit Firmensitz in Österreich kann die Rechnung auch mittels Bank-Überweisung getätigt werden. Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

Die Zimmerpreise richten sich nach der Anzahl der Personen im Zimmer. Sollte der Gast zusätzliche Personen im Hotelzimmer über Nacht unterbringen, muss dies spätestens am nächsten Morgen in der Rezeption bekanntgeben werden. Der Aufpreis richtet sich nach dem vom Hotel festgelegten Preis zu dem jeweiligen Tag. Im Hotel Mariahilf gibt es saisonale Preise, die täglich variieren. Eine „von-bis“ Preisliste liegt in der Rezeption auf, zusätzlich können die gültigen Zimmerpreise Online auf der Homepage eingesehen werden. Das Hotel Mariahilf bietet unterschiedliche Rate mit Inklusiv- und Exklusivleistungen an. Das Frühstück sowie weitere inkludierte Dienstleistungen von Packages, die nicht konsumiert wurden, können daher nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden.

 

  1. Ersatzunterkunft

Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität und inkl. den im Hotel Mariahilf gebuchten Leistungen) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Gastes.

 

  1. Steuern/ Gebühren/ Abgaben

Unsere veröffentlichten Preise sind inklusive Umsatzsteuer und exklusive Fremdenverkehrsabgabe / Ortstaxe (EUR 1,50 p. Person/p. Nacht). Kinder unter 16 Jahren, Menschen mit Behinderung sowie Geschäftstouristen, die länger als 14 Tage am Stück im Hotel beherbergt sind, sind von dieser Steuer befreit. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung von neuer, den Parteien bisher unbekannten Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich die Hotel Mariahilf GmbH vor, die Preise entsprechend zu ändern.

 

  1. Zahlungsmittel

Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in EURO, EC Karte, Master Card, Visa Card, Diners Card und American Express in EURO.

 

  1. Nutzung der Zimmer

Das reservierte Zimmer steht dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check Out) mit dem Hotel im Vorhinein vereinbart werden. Stimmt das Hotel einem Late Check Out zu, ist das Hotel berechtigt, wenn nicht anders vereinbart, für die zusätzliche Nutzung EUR 35,00 bis 14:00 Uhr in Rechnung zu stellen. Bei Abreisen, die nach 14:00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis des Zimmers erhoben. Ein automatischer Anspruch auf das Zimmer für eine weitere Nacht ist dafür aber nicht gegeben. Um die Nachtruhe im Hotel zu bewahren, bitten wir Sie, ab 22:00 Uhr sich ruhig in unseren Räumlichkeiten zu verhalten.

  1. Rechte des Beherbergers

Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

Bei Sachbeschädigung des hoteleigenen Inventars werden die anfallenden Kosten ausnahmslos dem Gast in Rechnung gestellt.

Im Falle eines Verlustes des Zimmerschlüssels durch den Gast wird diesem ein Betrag in der Höhe von EUR 70,00 zur Deckung der Unkosten verrechnet.

Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.

 

  1. Haftung

Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Mitarbeitern übergeben oder an einen von diesen angewiesenen- oder hierzu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Der Beherberger übernimmt demnach für unbeobachtetes, abgestelltes Gepäck keine Haftung. Der Gast hat aber die Möglichkeit, sein Gepäck vor und nach dem Aufenthalt in dem Kofferraum des Hotels sicher unterzustellen.

Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.

Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit EUR 550,00. Der Beherberger haftet für einen darüber hinaus gehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.

In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.

Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.

 

  1. Videoüberwachung

Zu Sicherheit der Gäste werden die Eingänge des Hotels 24 Stunden videoüberwacht.

 

  1. Parken

Hotelgäste können zu vergünstigten Tarifen ihr Personenkraftfahrzeug in der nahegelegenen Tiefgarage am Mariahilferplatz einstellen. Da die Hotel Mariahilf GmbH aber nicht Garagenbetreiberin ist, kommt zwischen dem Vertragspartner und dem Hotel kein Nutzungsvertrag und kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet daher nicht für Schäden am Personenkraftfahrzeug, die durch andere Gäste oder sonstige Dritte zu verantworten sind, auch nicht für Diebstahl, Einbruch, Beschädigung, etc.

 

  1. Fußgängerzone

Das Befahren der Fußgängerzone ist für Gäste des Hotel Mariahilf an den gekennzeichneten Einfahrten gestattet. Das Halten vor dem Hotel in der Zone ist nur für die Ladetätigkeit gestattet.

 

  1. Gutscheine

Hotelgutscheine können lediglich für hoteleigene Leistungen eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen genutzt werden. Gutscheine können nicht in Bargeld abgelöst werden.

 

  1. Speisen

Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Speisesaal, Bar) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht erlaubt. Das Zubereiten von Speisen jeglicher Art ist in den Zimmern nicht gestattet.

 

  1. Rauchverbot

Im gesamten Hotelbereich ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Missachtung werden eine Sonderreinigung in Höhe von EUR 100,00 sowie im Falle einer Auslösung des Brandmeldealarms zusätzlich die Kosten für den Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt.

 

  1. Brandschutz

Im Falle eines Brandes bzw. Brandalarmes ist den Anweisungen des Hotelpersonals Folge zu leisten.

 

  1. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist generell gestattet. Voraussetzung ist, dass das Haustier frei von Krankheiten ist und keine Gefahr für andere Hotelgäste darstellt. Das Mitführen des Haustieres zum Frühstück ist nicht gestattet. Pro Haustier und Übernachtung fällt eine Gebühr von EUR 10,00 an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos mitgeführt werden. Der Gast, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen, oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritter verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Der Gast haftet dem Hotel gegenüber für alle Schäden, die das mitgebrachte Tier anrichtet. Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.

 

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmensgeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Großbritannien, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

 

  1. Sonstiges

Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

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